Sondergebiet Biogas Nechtelsen
Nummer: 128
Der Rat der Stadt Sulingen hat in seiner Sitzung am 15.05.2025 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 128 der Stadt Sulingen „Sondergebiet Biogas Nechtelsen“
beschlossen. In seiner Sitzung am 12.02.2026 hat der Rat der Stadt Sulingen dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 128 der Stadt Sulingen „Sondergebiet Biogas Nechtelsen“ zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Damit die vorhandene Biogasanlage, welche derzeit unter die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB fällt, zukunftsfähig entwickelt werden kann, soll eine Leistungssteigerung erfolgen. Durch die geplante Leistungssteigerung auf max. 4 Mio. Nm³ Rohbiogas/pro Jahr, überschreitet die Anlage die in § 35 Abs. 1 Nr. 6 d BauGB genannten Grenzwerte, wodurch der Privilegierungsanspruch nach § 35 BauGB entfällt. Um das Vorhaben umsetzen zu können, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes „Biogasanlage“ sowie zur Vorbereitung eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sulingen erforderlich.
Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt:
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 15.05.2025 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 02.03.2026 bis 07.04.2026 | Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| 02.03.2026 bis 07.04.2026 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
Ansprechpartner/in
| Herr Malte Sander | |
| Rathaus Sulingen, Zimmer 32 // 1. OG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-320 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: malte.sander@sulingen.de | |
Organisationseinheiten
| Fachbereich III - Bauen, Planung und Ordnung | |
| Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-301 E-Mail: stadt@sulingen.de | |
Planzeichnung
| BP128-Entw.pdf (882 kB) |






