Förderprogramme
Der Klimawandel, die Energiekrise im Gasbereich sowie zunehmend begrenzte natürliche Ressourcen zählen zu den wesentlichen Herausforderungen der Zukunft. Um Firmen, Privatpersonen, Organisationen und Vereine beim Klimaschutz und insbesondere bei der Reduzierung des Energieverbrauchs zu unterstützen, stehen zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung. Im Folgenden werden regelmäßig passende Fördermöglichkeiten für Sie vorgestellt.
Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierungen im Eigenheim
Der Gebäudesektor nimmt mit rund 40 Prozent der Treibhausgasemissionen und etwa 35 Prozent des gesamten Energieverbrauchs eine zentrale Rolle bei den Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland ein. Allerdings ist in diesem Bereich seit den 1990er Jahren kaum ein Rückgang des Energieverbrauchs zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2030 sollen die Emissionen nahezu halbiert und der Energieverbrauch um etwa 24 Prozent reduziert werden. Gleichzeitig erschweren Fachkräftemangel sowie steigende Kosten für Grundstücke, Bau und Materialien die notwendige Transformation. Umso bedeutender sind gezielte Förderprogramme, die sowohl private als auch öffentliche Eigentümer zu energetischen Sanierungen motivieren.
Wer ist antragsberechtigt?
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind unter anderem folgende energetische Maßnahmen an Gebäuden oder Wohnungen:
- Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Austausch von Fenstern und Außentüren sowie Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes
- Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Modernisierung der Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizsysteme, sofern diese älter als zwei Jahre sind
- Installation digitaler Systeme zur Steuerung und Optimierung von Energieverbrauch und Betrieb
Wie hoch ist die steuerliche Förderung?
Über einen Zeitraum von drei Jahren können 20 Prozent der Kosten für energetische Maßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Der maximale Förderbetrag liegt bei 40.000 Euro je Wohneinheit. Aufwendungen für energetische Fachplanung und Baubegleitung können zu 50 Prozent direkt abgesetzt werden, ohne zeitliche Verteilung.
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Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
Angesichts zunehmender Umweltprobleme und des fortschreitenden Klimawandels gewinnt nachhaltiges Bauen immer mehr an Bedeutung. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, Gebäude zu errichten, die sowohl langlebig als auch energieeffizient sind und modernen Standards entsprechen.
Seit dem 1. März 2023 unterstützt die Bundesregierung den Bau besonders klimafreundlicher Wohngebäude durch zinsgünstige Kredite. Maßstab ist dabei das Effizienzhaus 40. Noch höhere Förderungen sind möglich, wenn das Gebäude das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt. Diese Regelung trägt dazu bei, die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu senken und die nationalen Klimaziele zu erreichen.
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Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude – Heizen mit erneuerbaren Energien (KfW – 458)
Machen Sie Ihr Eigenheim fit für die Zukunft und reduzieren Sie gleichzeitig Ihre Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sowie steigenden Kosten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Sie dabei mit Zuschüssen und ergänzenden Krediten für den Austausch von Heizungen sowie weitere Effizienzmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
- Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter Wohngebäude
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- Anschaffung und Installation von
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- elektrisch betriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizsystemen
- innovativen Heiztechnologien auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
- Kosten für vorübergehende Heizlösungen bei Ausfall der bestehenden Anlage
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten
- Akustische Fachplanung
Konditionen
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus werden Kosten bis zu 30.000 Euro berücksichtigt. Davon können bis zu 70 Prozent gefördert werden, was maximal 21.000 Euro entspricht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro zu erhalten.
Der Gesamtzuschuss setzt sich aus einer Grundförderung sowie möglichen Bonusförderungen zusammen.
Weitere Details zu den Förderhöhen finden Sie unter:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung
Antragstellung
- Seit dem 01.01.2024 ist die KfW nahezu vollständig für die Zuschussförderung neuer Heizungsanlagen zuständig.
- Andere Maßnahmen der BEG EM, insbesondere an Gebäudehülle, Anlagentechnik (ohne Heizung), Heizungsoptimierung und Baubegleitung, werden weiterhin über das BAFA abgewickelt.
- Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt künftig über die KfW. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern ist die Antragstellung voraussichtlich seit Ende Februar 2024 über das Portal „Meine KfW“ möglich, weitere Gruppen folgen schrittweise.
Neben dem Austausch von Heizungen werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) auch folgende Maßnahmen unterstützt:
- Optimierung von Heizungsanlagen (15–50 %)
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (15 %)
- Anlagentechnik (15 %)
- Fachplanung und Baubegleitung
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