Stadtgeschichte von Sulingen – Name und Stadtrechte
Der Name „Sulingen“ wurde erstmalig in einer Urkunde vom 30. März 1029 genannt. Diese in Regensburg in lateinischer Sprache ausgestellte Urkunde wurde von Kaiser Konrad II. aus dem Hause der Salier besiegelt. Mit ihr verlieh der Kaiser dem Bischof Sigibert von Minden das alleinige Jagdrecht in den Wäldern, Feldern und Sümpfen zwischen den Flüssen Ossenbeke und Allerbeke bis an die mittlere Aue.
Zwei historisch bedeutende Funde belegen, dass diese Gegend schon vor 1029 besiedelt war. Aus der älteren Bronzezeit (2000-800 v. Chr.) stammt ein 1899 in Nechtelsen gefundenes Griffzungenschwert mit einer 66,2 cm langen Klinge. Es befindet sich im Staatlichen Museum in Berlin. Ein Einbaum, der 1952 in der Sule bei Nordsulingen gefunden wurde, stammt nach genaueren Untersuchungen aus der Zeit zwischen 400-300 v. Chr.
Die 5200 Hofstellen der Grafschaft Hoya, zu der auch das Sulinger Land gehörte, wurden 1519 im sogenannten Pflugschatzregister archiviert. Dieses Register bildet noch heute - aufgrund der erstmaligen Nennung der Namen der damaligen Hofbesitzer - eine Grundlage unserer Familienforschung.
1581 erhielt Sulingen das Wappensiegel mit auswärts gerichteter Bärenklaue und lateinischem "S".
Mit der Verwaltungsreform von 1852 wurde Sulingen Amtssitz mit Amtsgericht. 1885 wurde aus dem Amt der Kreis Sulingen.
Am 10. Dezember 1927 stellte der Magistrat den Antrag auf Verleihung der Stadtrechte, der mit Genehmigung vom 25. Oktober 1929 genehmigt wurde.
Durch die Zusammenlegung der Kreise Diepholz und Sulingen ging der Kreissitz mit ministerieller Verfügung vom 25. November 1932 an Diepholz über.





