Sanierung Sulingen-Stadtkern
Die Stadt Sulingen hat frühzeitig verstärkte Anstrengungen unternommen, um die nachlassende Funktionsfähigkeit im Stadtzentrum zu korrigieren. Durch die landesplanerischen Zielsetzungen hat die Stadt Sulingen die Funktion eines Mittelzentrums wahrzunehmen, hierzu zählt auch die Bereitstellung von Einrichtungen zur Deckung des Grundbedarfes der Bevölkerung in sozialer, kulturellen und wirtschaftlicher Hinsicht sowie zur Deckung mit Gütern des gehobenen Bedarfs sowohl für den Nahbereich als auch für den des Umlandes.
Planungsansätze der Stadt Sulingen zeigten, dass wesentliche städtebauliche Probleme durch den Verkehr inmitten des Stadtzentrums hervorgerufen wurden. Dieses Problem ließ sich mit den “üblichen“ städtebaulichen Maßnahmen (Bauleitplänen) nicht beheben, so dass die Schaffung eines Sanierungsgebietes angestrebt wurden.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) dienen der Aufhebung städtebaulicher Missstände und der nachhaltigen Weiterentwicklung einer Stadt oder eines Stadtteiles. Im Regelfall wird für die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme ein Zeitfenster von 15 – 20 Jahren veranschlagt. Die Stadt Sulingen wurde zum Jahr 1986 in das Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Das Gebiet umfasste ca. 77,5ha und breitete sich über die Lange Straße aus. Anfangspunkt im Westen war in Höhe der Bellerschen Straße, Endpunkt im Osten die Bahnlinie. 1992 wurde das Sanierungsgebiet um die Bereiche nördlich der Schmeling- / Bismarckstraße und dem Bereich am Bahnhof erweitert.
Ziele der Stadtkern-Sanierung waren:
- Neuordnung des Verkehrs zwischen Bahnlinie und Kirchenkreuzung
- Zusammenführung der Parkplatzsituation
- Entwicklung baulicher Erweiterungsmöglichkeiten
- Beseitigung von Nutzungskonflikten
- Verbesserung der gestalterischen Qualität
- Gestaltung der öffentlichen Räume
- Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
Die hierfür zu erbringenden finanziellen Aufwendungen können durch Städtebauförderungsmittel auf die Bundesrepublik Deutschland, das Land Niedersachsen und die Stadt Sulingen aufgeteilt werden.
Die Sanierung hatte ein Gesamtvolumen von etwa 14.500.000 € von denen 4.300.000 € durch die Stadt Sulingen und 7.400.000 € durch Fördermittel des Landes und des Bundes erbracht wurden. Die restlichen 2.800.000 € wurden durch Ausgleichsbeträge, Grundstücksverkäufe und Überschüssen aufbracht.
Die Sanierung bedarf einer Sanierungssatzung, damit die Entwicklungsziele im Sanierungsgebiet für die Zeit der Sanierung gefestigt sind. Diese Sanierungssatzung wurde im Jahre 2005 aufgehoben und die Sanierung Sulingen-Stadtkern wurden mit der Aufhebung abgeschlossen.






