Kindergartengebühren und Anmeldung
Liebe Eltern,
hier erhalten Sie Informationen zu den Elternbeiträgen für den Besuch einer städtischen Einrichtung sowie die Anmeldeformulare (s.u.).
Seit dem 1. August 2018 haben Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch darauf, eine Tageseinrichtung, die gewissen gesetzlichen Anforderungen entspricht, beitragsfrei zu besuchen.
Der Anspruch umfasst die nach § 22 Absatz 2 des niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) eine tägliche Betreuungszeit von 8 Stunden.
Für Betreuungszeiten über die Beitragsfreiheit hinaus werden Gebühren nach der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten und die Insanspruchnahme der Mittagsverpflegung der Stadt Sulingen in der aktuell gültigen Fassung erhoben (s.u.).
Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Ansprechpartner sind die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen oder im Rathaus:
Ansprechpartner/in
| Frau Ina Katharina Schröder | |
| Amt / Bereich Fachbereich I - Allgemeines und Soziales Rathaus Sulingen, Zimmer 4a // EG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-106 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: ina.schroeder@sulingen.de | |
| Frau Katharina Lampe | |
| Amt / Bereich Fachbereich I - Allgemeines und Soziales Rathaus Sulingen, Zimmer 4a // EG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-107 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: katharina.lampe@sulingen.de | |





