Kindertagespflege
Im Rathaus der Stadt Sulingen ist seit Juli 2007 ein Familien- und Kinderservicebüro eingerichtet. Diese Service- und Dienstleistungsstelle vermittelt Tagespflegepersonen für Kinder. Weiterhin erfolgen hier die Bearbeitung der Kostenübernahmeanträge und die Ermittlung der Tagespflegegelder.
Kindertagespflege ist eine gesetzlich geregelte Leistung mit dem Auftrag zur Betreuung, Bildung, Förderung und Erziehung von Kindern im Alter von 0 - 14 Jahren. Die Kinder werden in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson ganztags oder stundenweise betreut.
Was bietet die Kindertagespflege Eltern und Kindern?
- eine geeignete Betreuung
- Betreuungszeiten, die auf Ihre Zeitbedarfe flexibel abgestimmt werden können
- individuelle Förderung nach qualifizierten Standards
- eine familiennahe Betreuung
- eine feste Bezugsperson
- eine liebevolle Betreuung in einer Kleingruppe mit höchstens fünf Kindern
Tagespflegeperson - eine Aufgabe für Sie?
- Wenn Sie den Umgang mit Kindern lieben, kooperativ sind, flexibel und selbstständig stundenweise, tageweise, ganztags arbeiten möchten, kann die Kindertagespflege genau das richtige für Sie sein.
- Für die Betreuung von Kindern benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis.
- Wenn Sie an einer selbstständigen Tätigkeit als Tagespflegeperson interessiert sind, laden wir Sie herzlich zu einem Informationsgespräch ein. Vereinbaren Sie per E-Mail oder Telefon einen Termin mit uns.
Unser Service- Für Kinder, Eltern und Tagespflegepersonen
- Wir unterstützen Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung für ihre Kinder.
- Wir beraten und informieren Sie gern in allen Fragen rund um die Kindertagespflege.
- Wir vermitteln ausschließlich qualifizierte Tagespflegepersonen.
- Wir begleiten Eltern und Tagespflegepersonen.
- Wir bearbeiten Anträge zur Kostenübernahme.
Was kostet ein Platz in der Kindertagespflege?
- Die Stadt Sulingen erstattet den Tagespflegepersonen im Auftrage des Landkreises Diepholz ein individuelles Betreuungsentgelt auf Grundlage der aktuellen kommunalen Richtlinie für Kindertagespflege im Landkreis Diepholz.
- Eltern, die einen öffentlichen Kindertagespflegeplatz in Anspruch nehmen, zahlen einen Kostenbeitrag auf Grundlage der Satzung des Landkreises Diepholz zur Erhebung von Kostenbeträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege.
- Alle Eltern können einen Antrag auf vollständige oder teilweise Kostenübernahme stellen.
- Privat vereinbarte Kindertagespflege wird nicht gefördert.
Ansprechpartner/in
| Frau Ina Katharina Schröder | |
| Amt / Bereich Fachbereich I - Allgemeines und Soziales Rathaus Sulingen, Zimmer 4a // EG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-106 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: ina.schroeder@sulingen.de | |
| Frau Katharina Lampe | |
| Amt / Bereich Fachbereich I - Allgemeines und Soziales Rathaus Sulingen, Zimmer 4a // EG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-107 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: katharina.lampe@sulingen.de | |





