Landratswahl
=> Ergebnis der Landratswahl (inkl. Stichwahl) vom 08.09.2024 und 22.09.2024 für die STADT SULINGEN
=> Ergebnis der Landratswahl in Sulingen 2019
Am Sonntag, 08.09.2024 fand im Landkreis Diepholz die Landratswahl statt. Die Wählerinnen und Wähler waren aufgerufen, eine der vier Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, die für das Amt der Landrätin bzw. des Landrats kandidierten. Zur Wahl standen Ulrike Tammen (SPD), Kristine Helmerichs (GRÜNE), Michael Schnieder (AfD) und Volker Meyer (Einzelbewerber).
Da keiner der Kandidierenden im ersten Wahlgang die erforderliche absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat, wird eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den meisten Stimmen durchgeführt. Die beiden Kandidierenden, die nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis in der Stichwahl antreten werden, sind:
- Volker Meyer (Einzelbewerber)
- Ulrike Tammen (SPD)
Die Stichwahl wird am Sonntag, den 22. September 2024, stattfinden. Die Wählerinnen und Wähler im Landkreis Diepholz sind erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und damit die endgültige Entscheidung über die Besetzung des Amtes der Landrätin oder des Landrats zu treffen. Die gewählte Person wird das Amt nach derzeitiger Rechtslage bis zum 31. Oktober 2031 ausüben.
Unterlagen zur Briefwahl können ab sofort wieder beantragt werden. Haben Sie bereits für beide Wahlen Briefwahlunterlagen angefordert, so gehen Ihnen diese in den nächsten Tagen automatisch zu.
Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrats im Landkreis Diepholz 2024
Am 26. Mai 2019 fand im Landkreis Diepholz die Direktwahl des Landrates für eine Wahlperiode von 7 Jahren statt. Gewählt wurde der bisherige Amtsinhaber, Herr Cord Bockhop. Seine Amtszeit begann am 01. November 2019 (mit Ende der bisherigen) und endet mit Ablauf des 31. Oktober 2026.
Aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des derzeitigen Amtsinhabers sind die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Diepholz nun am 8. September 2024 (etwaige Stichwahl am Sonntag, 22. September 2024) dazu aufgerufen, eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat zu wählen. Mehr Informationen >> hier.
Wahlberechtigt zur Direktwahl der Landrätin/des Landrats ist,
wer am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Landkreis Diepholz) seinen Wohnsitz hat.
Wahlbenachrichtigung
Wer am Stichtag, 28. Juli 2024, die Wahlvoraussetzungen für die Direktwahl der Landrätin/des Landrats erfüllte, wurde in das Wählverzeichnis aufgenommen.
Sollten Sie bis zum 18. August 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erfüllen aber die oben genannten Wahlrechtsvoraussetzungen, dann setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt Tel.: 04271 88 420 oder 04271 88 401 in Verbindung.
Die Einsichtnahme in das Wählverzeichnis ist vom 19. August 2024 bis 23. August 2024 im Wahlamt der Stadt Sulingen, Galtener Str. 12, 27232 Sulingen, Bürgerservice, zu den genannten Öffnungszeiten möglich.
Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein; dieser ist schriftlich zu beantragen. Wahlberechtigte mit Wahlschein können in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes (Landkreis Diepholz) oder durch Briefwahl wählen.
- Sie können den Antrag schriftlich an die Stadt Sulingen, Wahlamt, Galtener Str. 12, 27232 Sulingen, oder per E-Mail (anneke.nitsche@sulingen.de oder doerthe.meyer.simoes@sulingen) senden. Wünschenswert wäre auch die Angabe einer Telefonnummer für evtl. Rückfragen. Zur Antragstellung können Sie auch die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen.
- Beantragung im Internet
-
Beantragung per QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief
-
Beantragung im Rathaus
Hierfür müssen der Wahlbenachrichtigungsbrief und ein Ausweisdokument mitgebracht werden! Falls die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt oder abgeholt werden sollen, ist eine Vollmacht erforderlich. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Stellen Sie den Antrag für eine andere Person, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind. Dies gilt auch für Familienangehörige!
Gerne können sie auch unser Angebot der Briefwahl vor Ort nutzen. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
zusätzlich Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr / Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Wichtiger Hinweis ab 20. September 2024
Die Antragsfrist für Wahlscheine (und Briefwahlunterlagen) endet grundsätzlich am Freitag, 20. September 2024, 13:00 Uhr.
Nur in Ausnahmefällen können Wahlscheine noch bis Sonntag, 22. September 2024, 15:00 Uhr im Wahlamt im Rathaus, Galtener Straße 12, 27232 Sulingen, beantragt werden. Ein Ausnahmefall ist gegeben, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können.
Ob noch ausnahmsweise Unterlagen beantragt und ausgegeben werden können, klären Sie möglichst vorab telefonisch (Tel.-Nr.: 04271/88-420 oder 04271/88-401). Um Ausnahmefälle, welche bereits am Samstag auftreten, prüfen zu können, wird zudem am Samstag, 21. September 2024, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ein Bereitschaftsdienst des Wahlamtes eingerichtet. Bitte nehmen Sie hierfür ebenfalls Kontakt unter den o.a. Telefonnummern auf.
Wichtig: Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahlsonntag, 22. September 2024, spätestens um 18:00 Uhr, bei der Stadt Sulingen, Galtener Straße 12, 27232 Sulingen, eingehen.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen zwar sorgfältig zusammengestellt sind, jedoch nicht den Charakter einer rechtsverbindlichen Auskunft haben. Für einzelfallbezogene Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlamt auf.
Kreiswahlleitung
Aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des bisherigen Amtsinhabers sind die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Diepholz an diesem Tag dazu aufgerufen, eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat zu wählen. Die Landrätin oder der Landrat ist kraft Amtes Mitglied des Kreistages und leitet auch die Kreisverwaltung. Sie oder er vertritt den Landkreis repräsentativ sowie in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Die Amtszeit der neugewählten Landrätin oder des neugewählten Landrats endet nach derzeitiger Rechtslage mit Ablauf des 31.10.2031.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen, ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erfüllt keine Person diese Voraussetzung, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am Sonntag, 22. September 2024, statt.
- Kreiswahlleiterin
für die Durchführung der Direktwahl im Landkreis Diepholz ist
Kreisrätin Britta Korfage, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz,
Telefon 05441 976-1003,
- Stellvertretende Kreiswahlleiterin
für die Durchführung der Direktwahl im Landkreis Diepholz ist
Kreisamtsrätin Sigrid Albers, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz,
Telefon 05441 976-1434.
Unterschrift fehlt - Wahlschein gültig
Auf 250 Wahlscheinen für die Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates fehlt die Unterschrift des Beschäftigten, der den Wahlschein ausgestellt hat.
Die Kreis- und die Landeswahlleitung haben nunmehr mitgeteilt, dass die fehlende Unterschrift jedoch nicht zur Ungültigkeit der Wahlscheine führt, sodass mit diesem Wahlschein wirksam an der Landratswahl teilgenommen werden kann. Alle Urnen- und Briefwahlvorstände werden über die Gültigkeit dieser Wahlscheine besonders informiert.
Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden auch postalisch angeschrieben. Wir bitten die fehlende Unterschrift zu entschuldigen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Kontakt
- Frau Anneke Nitsche
Amt / Bereich
Fachbereich II - Finanzen
Rathaus Sulingen, Zimmer 7 // EG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-420
Telefax: 04271 88-199
E-Mail: anneke.nitsche@sulingen.de - Frau Dörthe Meyer Simoes
Amt / Bereich
Büro des Bürgermeisters (Leitung)
Rathaus Sulingen, Zimmer 23 // 1. OG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-401
Telefax: 04271 88-199
E-Mail: doerthe.meyer.simoes@sulingen.de





