Europawahl
=> ERGEBNIS DER EUROPAWAHL 09.06.2024
=> Ergebnis der Europawahl in Sulingen 2019
Europawahl 2024
Vom 6. - 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Sie entscheiden damit über die Besetzung der rund 700 Sitze in diesem Gremium.
Die Bundesregierung hat den 9. Juni 2024 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland festgelegt.
Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Sulingen am 28. April 2024 (42. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Sulingen eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionbürger können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum europäischen Parlament teilnehmen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Sulingen wählen wollen, und zur Europawahl 2019 noch nicht in einem Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, sollten beachten, dass sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Sulingen stellen müssen.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.
Briefwahl
Auch bei dieser Wahl gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten an der Briefwahl teilzunehmen:
=> Beantragung per QR-Code
Eine bequeme Möglichkeit bietet der aufgedruckte QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief. Mit einer Smartphone-Kamera kann der QR-Code eingelesen werden, der direkt zur Online-Antragsseite für den Wahlschein führt. Das Ausfüllen des Online-Wahlscheins ist einfach und schnell erledigt. Man muss lediglich wenige persönliche Daten des Wahlbenachrichtigungsbriefs eingeben (die meisten Felder sind schon vorausgefüllt) und den Antrag dann online absenden. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugeschickt.
=> Beantragung per Internet
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch HIER direkt online möglich. Füllen Sie einfach alle erforderlichen Felder aus und senden den Antrag dann online ab. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen dann per Post nach Hause.
=> Beantragung im Rathaus
Möchten Sie die Briefwahl lieber persönlich im Rathaus beantragen (und ggf. gleich erledigen), bringen Sie bitte den Wahlbenachrichtigungsbrief und den Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit. Falls Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen möchten, ist eine Vollmacht erforderlich.
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie hier online einen Termin für die Briefwahl vereinbaren.
Sie haben die Wahl zwischen dem Wahlraum im 1. Obergeschoss und einem barrierefreien Wahlraum im Erdgeschoss. Es gelten die normalen Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
zusätzlich Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr
und Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
=> Ich habe die Briefwahlunterlagen erhalten - Was muss ich jetzt tun?
- Füllen Sie den Stimmzettel aus.
- Legen Sie dann den ausgefüllten Stimmzettel in den weißen Umschlag und verschließen diesen.
- Danach unterschreiben Sie die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein (Ort und Datum nicht vergessen!), da die Stimme sonst nicht gültig ist.
- Der weiße Umschlag und der Wahlschein kommen zusammen in den roten Wahlbriefumschlag.
- Anschließend werfen Sie den verschlossenen roten Wahlbriefumschlag in den nächsten Briefkasten. Die Rücksendung an uns übernimmt kostenlos die Deutsche Post AG.
Im folgenden Film wird alles nochmal genau erläutert:
Weitere Informationen
Internetseite der Bundeswahlleiterin zur Europawahl 2024
Ansprechpartner/in
- Frau Anneke Nitsche
Amt / Bereich
Fachbereich II - Finanzen
Rathaus Sulingen, Zimmer 7 // EG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-420
Telefax: 04271 88-199
E-Mail: anneke.nitsche@sulingen.de - Frau Dörthe Meyer Simoes
Amt / Bereich
Büro des Bürgermeisters (Leitung)
Rathaus Sulingen, Zimmer 23 // 1. OG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-401
Telefax: 04271 88-199
E-Mail: doerthe.meyer.simoes@sulingen.de





