Einzelhandelsentwicklungskonzept
Für die Stadt Sulingen liegen ein Einzelhandelsentwicklungskonzept (EHEK) aus dem Jahr 2009 sowie eine Teilfortschreibung aus dem Jahr 2013 vor. Vor dem Hintergrund aktueller Anfragen zu Einzelhandelsvorhaben, einer verschärften regionalen Wettbewerbssituation, veränderter sozioökonomischer und rechtlicher Rahmenbedingungen (u.a. Fortschreibung des LROP) sowie allgemeiner Veränderungen auf der Angebots- und Nachfrageseite wurde nunmehr das Einzelhandelsentwicklungskonzept fortgeschrieben und weiterentwickelt. Das neue EHEK hat der Rat der Stadt Sulingen am 23.03.2021 beschlossen.
Ziel des Einzelhandelsentwicklungskonzepts ist es, die Wahrnehmung der Versorgungsfunktion Sulingens sicherzustellen sowie die Attraktivität für die Einwohner und Besucher in der Region zu wahren. Darüber hinaus erhalten die politischen Entscheidungsträger und Gremien, die Stadtverwaltung sowie Unternehmer und potenzielle Investoren fundierte aktuelle Entscheidungsgrundlagen.
In dem Konzept sowie der Fortschreibung werden die notwendigen Instrumente vorgestellt, Empfehlungen zu Umsetzungsprioritäten ausgesprochen und ggf. erkennbare Handlungsalternativen angesprochen. Durch den selbstbindenden Beschluss des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes sowie der Fortschreibung durch den Rat der Stadt Sulingen werden die Empfehlungen für die Verwaltung bindend (als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB); zugleich entfalten die enthaltenen Instrumente hierdurch ihre größtmögliche Wirkung für die Rechtssicherheit der Bauleitplanung und der Genehmigungspraxis.






