Bundestagswahl
=> ERGEBNIS DER BUNDESTAGSWAHL FÜR SULINGEN 2025
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=> Ergebnis der Bundestagswahl für Sulingen 2021
=> Ergebnis der Bundestagswahl für Sulingen 2017
=> Ergebnis der Bundestagswahl für Sulingen 2013
=> Ergebnis der Bundestagswahl für Sulingen 2009
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus mindestens 598 Abgeordneten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf 4 Jahre gewählt werden.
Der Bundestagswahlkreis 33 - Diepholz-Nienburg I umfasst die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Diepholz sowie die Samtgemeinden Grafschaft Hoya und Uchte des Landkreises Nienburg.
Die Wählerinnen und Wähler haben insgesamt 2 Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers einer Partei oder eines Einzelwahlvorschlags, die sich um ein Direktmandat im Wahlkreis bewerben, und eine Zweitstimme für die Wahl nach den Landeslisten der Parteien.
Weitere Informationen finden Sie im Anhang und in den Internetauftritten der Niedersächsischen Landeswahlleiterin und des Bundeswahlleiters.
Wann und wo wird gewählt?
Am Wahltag sind alle Wahllokale in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahllokal wählen, das in seiner Wahlbenachrichtigung genannt ist.
Briefwahl
Wahlberechtigte können ihre Stimme auch über die Briefwahl abgeben, wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag das Wahllokal aufzusuchen.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden ab dem 13.01.2025 versandt. Wer bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich an das Wahlbüro.
Die Briefwahlunterlagen können formlos schriftlich beantragt werden. Ab dem 20. Januar ist auch ein Antrag via Online-Formular möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Einzelheiten können in der Wahlbenachrichtigung nachgelesen werden, hier ist auch bereits ein Antrag für die Briefwahl beigefügt.
Das Briefwahlbüro im Rathaus (Sitzungszimmer, links) öffnet vom 10. bis 21. Februar 2025. Gerne können im Vorfeld online Termine vereinbart werden (Link zum Online-Terminkalender).
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Grundsätzlich sind zur Wahl des Deutschen Bundestags alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 23. November 2024 – ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann ebenso eine Wahlberechtigung vorliegen, wenn nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestand und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt (Variante 1). Bestand ein solcher Aufenthalt nicht, kann eine Wahlberechtigung aufgrund persönlicher und unmittelbarer Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und entsprechender Betroffenheit bestehen (Variante 2). In den beiden Fällen ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen. Bei Variante 1 ist Anlage 2 der Bundeswahlordnung (BWO) zu benutzen, die auch elektronisch an die zuständige Gemeinde übermittelt werden kann; bei Variante 2 ist Anlage 2a BWO zu verwenden, die unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeinde vorliegen muss. Maßgeblich für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist grundsätzlich die meldebehördliche Anmeldung. Daher ist – insbesondere bei einem Umzug – Folgendes zu beachten (=> Hier geht's zum ausführlichen pdf-Dokument
Informationen der Kreiswahlleiterin zur Bundestagswahl (wichtige Termine und Fristen)
Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen und Desinformationen
Protecting the 2025 Bundestag election from hybrid threats and disinformation
Bekanntmachungen zur Bundestagswahl
Ansprechpartner/in
- Frau Anneke Nitsche
Amt / Bereich
Fachbereich II - Finanzen
Rathaus Sulingen, Zimmer 7 // EG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-420
Telefax: 04271 88-199
E-Mail: anneke.nitsche@sulingen.de - Frau Dörthe Meyer Simoes
Amt / Bereich
Büro des Bürgermeisters (Leitung)
Rathaus Sulingen, Zimmer 23 // 1. OG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-401
Telefax: 04271 88-199
E-Mail: doerthe.meyer.simoes@sulingen.de





