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Fladderdamm

Nummer: 7

Der Rat der Stadt Sulingen hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 die Aufstellung der

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Stadt Sulingen „Fladderdamm“ 

beschlossen.

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die Neuerrichtung eines Lebensmittelmarktes in der unmittelbaren Nachbarschaft der Stadtmitte Sulingens zu ermöglichen.

In seiner ursprünglichen Fassung beinhaltet der Bebauungsplan Nr. 7 „Fladderdamm“ ein Mischgebiet. Zukünftig soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel/Dienstleistungen“ ausgewiesen werden, dessen zulässige Nutzung textlich bestimmt wird. Im rückwärtigen Planbereich wird eine private Grünanlage festgesetzt welche eine bauliche Nutzung nicht vorsieht.

Am 19.09.202 hat der Rat der Stadt Sulingen dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Fladderdamm“ nebst zugehöriger Begründung zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt:

© Stadt Sulingen

Planungsbeteiligung

04.10.2022 bis 08.11.2022Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
26.09.2022 bis 08.11.2022Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

10.06.2021Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
23.09.2022Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
26.09.2022 bis 08.11.2022Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
04.10.2022 bis 08.11.2022Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Ursprungsfassung dieses Planes

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