9. Änderung des Flächennutzungsplan "Fläche für die Landwirtschaft Nordsulingen"

Nummer: 9

Der Rat der Stadt Sulingen hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufstellung

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sulingen

„Fläche für die Landwirtschaft Nordsulingen“

beschlossen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich Wohnbaufläche dar.

Eine kleine Teilfläche wird temporär als Parkfläche durch die Betreiberfamilie der nördlich angrenzenden Schank- und Speisewirtschaft mit Hotelbetrieb „Dahlskamp“ genutzt, ansonsten als Grünland und Ackerfläche.

Die Darstellung erfolgte seinerzeit im Flächennutzungsplan, um die geplante Weiterentwicklung der bestehenden Wohngebiete Nordsulinger Feld, Nordsulinger Feld II und Obere Günne II zu ermöglichen.

Mit dem Eigentümer der landwirtschaftlichen Fläche wurde mehrfach Kontakt aufgenommen, um auszuloten, ob eine Verkaufsbereitschaft an die Stadt Sulingen besteht. Hierauf wurde durch die Eigentümerin mitgeteilt, dass eine Verkaufsbereitschaft nicht besteht, da es sich um eine hofnahe Fläche handelt, die landwirtschaftlich genutzt wird.

Aufgrund dieser Sachlage lässt sich somit eine Wohnbebauung an diesem Standort nicht realisieren. Ziel der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sulingen ist, entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten für die vorhandene Bebauung im südwestlichen Bereich des Plangebietes die Darstellung einer gemischten Bauflächen und für den übrigen größten Teil des Plangebietes Fläche für die Landwirtschaft.

Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt:

© Stadt Sulingen

Planungsbeteiligung

05.02.2024 bis 08.03.2024Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
24.01.2024 bis 08.03.2024Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
22.01.2025 bis 24.02.2025Veröffentlichung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
10.01.2025 bis 24.02.2025Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

28.01.2021Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
17.01.2024Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
24.01.2024 bis 08.03.2024Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
05.02.2024 bis 08.03.2024Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
10.01.2025Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
10.01.2025 bis 24.02.2025Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
22.01.2025 bis 24.02.2025Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
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