9. Änderung des Flächennutzungsplan "Fläche für die Landwirtschaft Nordsulingen"
Nummer: 9
Der Rat der Stadt Sulingen hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufstellung
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sulingen
„Fläche für die Landwirtschaft Nordsulingen“
beschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich Wohnbaufläche dar.
Eine kleine Teilfläche wird temporär als Parkfläche durch die Betreiberfamilie der nördlich angrenzenden Schank- und Speisewirtschaft mit Hotelbetrieb „Dahlskamp“ genutzt, ansonsten als Grünland und Ackerfläche.
Die Darstellung erfolgte seinerzeit im Flächennutzungsplan, um die geplante Weiterentwicklung der bestehenden Wohngebiete Nordsulinger Feld, Nordsulinger Feld II und Obere Günne II zu ermöglichen.
Mit dem Eigentümer der landwirtschaftlichen Fläche wurde mehrfach Kontakt aufgenommen, um auszuloten, ob eine Verkaufsbereitschaft an die Stadt Sulingen besteht. Hierauf wurde durch die Eigentümerin mitgeteilt, dass eine Verkaufsbereitschaft nicht besteht, da es sich um eine hofnahe Fläche handelt, die landwirtschaftlich genutzt wird.
Aufgrund dieser Sachlage lässt sich somit eine Wohnbebauung an diesem Standort nicht realisieren. Ziel der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sulingen ist, entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten für die vorhandene Bebauung im südwestlichen Bereich des Plangebietes die Darstellung einer gemischten Bauflächen und für den übrigen größten Teil des Plangebietes Fläche für die Landwirtschaft.
Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt:
Planungsbeteiligung
| 05.02.2024 bis 08.03.2024 | Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung |
| 24.01.2024 bis 08.03.2024 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange |
| 22.01.2025 bis 24.02.2025 | Veröffentlichung (Öffentlichkeitsbeteiligung) |
| 10.01.2025 bis 24.02.2025 | Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange |
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| 28.01.2021 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 17.01.2024 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 24.01.2024 bis 08.03.2024 | Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| 05.02.2024 bis 08.03.2024 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
| 10.01.2025 | Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
| 10.01.2025 bis 24.02.2025 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
| 22.01.2025 bis 24.02.2025 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
Ansprechpartner/in
| Herr Malte Sander | |
| Rathaus Sulingen, Zimmer 32 // 1. OG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-320 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: malte.sander@sulingen.de | |
Organisationseinheiten
| Fachbereich III - Bauen, Planung und Ordnung | |
| Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-301 E-Mail: stadt@sulingen.de | |






