10. Änderung des Flächennutzungsplan "Fläche für die Landwirtschaft Groß Lessen auf dem Börfelsberg"
Nummer: 10
Der Rat der Stadt Sulingen hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufstellung der
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sulingen
„Fläche für die Landwirtschaft Groß Lessen auf dem Börfelsberg“
beschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich Wohnbaufläche dar. Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Die Darstellung erfolgte seinerzeit im Flächennutzungsplan, um der Ortschaft Groß Lessen noch moderate Optionen auf die Eigenentwicklung von Wohnbaugrundstücke zu ermöglichen. Seitens des Ortsrates wurden die einheimischen Bauwilligen wiederholt auf diese Option von Wohnbaugrundstücken hingewiesen. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass für den betreffenden Bereich keinerlei Vormerkungen Bauwilliger vorliegen. Dies lässt sich damit begründen, dass diese Fläche von den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen der Ortschaft Groß Lessen in Groß Lessen direkt (Grundschule, Sporteinrichtungen, Bäcker, Gasthaus und dergleichen) zu weit entfernt gelegen ist.
Da aufgrund der vorhandenen Darstellung der Wohnbaufläche auf dem Börfelsberg allerdings die Möglichkeit der Entwicklung an anderer, geeigneterer Stelle anknüpfend an den Ortskern genommen wird, liegt ein Planungserfordernis nach § 1 (3) BauGB vor. Danach haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ziel der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sulingen ist, entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft.
Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt:
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
| Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB | |
| 28.01.2021 | Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 11.07.2023 | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
| 19.07.2023 bis 25.08.2023 | Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
| 20.07.2023 bis 25.08.2023 | Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
| 17.01.2024 | Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
| 24.01.2024 bis 08.03.2024 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
| 05.02.2024 bis 08.03.2024 | Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
| 19.12.2024 | Feststellungsbeschluss gem. BauGB |
| 02.05.2025 | Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB |
| 20.05.2025 | Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB |
Ansprechpartner/in
| Herr Malte Sander | |
| Rathaus Sulingen, Zimmer 32 // 1. OG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-320 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: malte.sander@sulingen.de | |
Organisationseinheiten
| Fachbereich III - Bauen, Planung und Ordnung | |
| Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-301 E-Mail: stadt@sulingen.de | |






