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10. Änderung des Flächennutzungsplan "Fläche für die Landwirtschaft Groß Lessen auf dem Börfelsberg"

Nummer: 10

Der Rat der Stadt Sulingen hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufstellung der

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sulingen

„Fläche für die Landwirtschaft Groß Lessen auf dem Börfelsberg 

beschlossen.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Geltungsbereich  Wohnbaufläche dar. Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.

Die Darstellung erfolgte seinerzeit im Flächennutzungsplan, um der Ortschaft Groß Lessen noch moderate Optionen auf die Eigenentwicklung von Wohnbaugrundstücke zu ermöglichen. Seitens des Ortsrates wurden die einheimischen Bauwilligen wiederholt auf diese Option von Wohnbaugrundstücken hingewiesen. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass für den betreffenden Bereich keinerlei Vormerkungen Bauwilliger vorliegen. Dies lässt sich damit begründen, dass diese Fläche von den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen der Ortschaft Groß Lessen in Groß Lessen direkt (Grundschule, Sporteinrichtungen, Bäcker, Gasthaus und dergleichen) zu weit entfernt gelegen ist.

Da aufgrund der vorhandenen Darstellung der Wohnbaufläche auf dem Börfelsberg allerdings die Möglichkeit der Entwicklung an anderer, geeigneterer Stelle anknüpfend an den Ortskern genommen wird, liegt ein Planungserfordernis nach § 1 (3) BauGB vor. Danach haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ziel der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sulingen ist, entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten eine Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft.

Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt:

© Stadt Sulingen

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
28.01.2021Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
11.07.2023Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
19.07.2023 bis 25.08.2023Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
20.07.2023 bis 25.08.2023Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
17.01.2024Bekanntmachung der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
24.01.2024 bis 08.03.2024Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
05.02.2024 bis 08.03.2024Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
19.12.2024Feststellungsbeschluss gem. BauGB
02.05.2025Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
20.05.2025Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
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