Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sollen Arbeitnehmern dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Sie sind Bestandteil des Arbeitslohns und fließen direkt in die vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform, z. B. in einen Bausparvertrag.
Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ist im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) geregelt. Die Höhe der monatlichen Einzahlung wird vom Arbeitnehmer gewählt.
Von der Stadt Sulingen wird monatlich (für eine Vollzeitkraft) ein Anteil von 6,65 € brutto gezahlt.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Betrag auf die entsprechende Stundenzahl runtergebrochen.
Für Auszubildende wird ein Arbeitgeber-Anteil in Höhe von monatlich 13,29 € brutto gezahlt.
Als Nachweis ist der gestellte Antrag auf vermögenswirksamen Leistungen im Personalbüro der Stadt Sulingen einzureichen. Daraufhin werden die Daten entsprechend in der Verdienstabrechnung berücksichtigt und die Überweisungen veranlasst. Treten Veränderungen ein oder läuft der Sparvertrag aus, ist ebenfalls das Personalbüro darüber zu informieren.
Ansprechpartner/in
| Frau Annika Schumacher | |
| Amt / Bereich Büro des Bürgermeisters Rathaus Sulingen, Zimmer 18a // 1. OG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-402 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: annika.schumacher@sulingen.de | |





