Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Kleinere oder baurechtlich weniger bedeutsame Bauvorhaben, die in § 60 NBauO sowie dessen Anhang aufgeführt sind, dürfen ohne Baugenehmigung oder Bauanzeige ausgeführt werden. Auch ein Anzeigeverfahren nach § 62 NBauO ist nicht erforderlich. Anfang 2003 ist die Niedersächsische Bauordnung geändert worden. Die Liste der Bauvorhaben, für die man mittlerweile gar keine Genehmigung mehr benötigt, ist jetzt deutlich länger geworden.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit maximal 40 m³ Bruttorauminhalt im Innenbereich beziehungsweise 20 m³ Brutto-Rauminhalt im Außenbereich, wenn sie weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen. Dazu zählen auch Gartengerätehäuser und Schuppen.
- Garagen mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche, außer im außenbereich, Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Errichtung oder Änderung der Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 genehmigungsfrei ist.
- Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 30 m² Grundfläche und mit nicht mehr als 3 m Tiefe.
- Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen
- Einfriedungen (zum Beispiel Grenzzäune) bis 2,00 Meter Höhe über der Geländeoberfläche im Innenbereich
- Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis 1 m²
- Feuerungsanlagen
Die Erleichterungen bedeuten aber nicht, dass man nun einfach so drauf los bauen darf. Natürlich muss das geplante Objekt mit dem Baurecht auch überein stimmen. Grenzabstände sind dabei ebenso zu beachten wie z. B. Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder aber einer örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung. Bauherren sind also gut beraten, sich vorher zu informieren. Denn im schlimmsten Fall drohen Bußgelder oder gar der Abriss des Gebäudes, wenn dieses baurechtswidrig ist.
Erkundigen sie sich am besten vorher bei uns, damit sie nach dem Bau keine böse Überraschung erleben.
Ansprechpartner/in
| Herr Malte Sander | |
| Rathaus Sulingen, Zimmer 32 // 1. OG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-320 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: malte.sander@sulingen.de | |





