Stadtelternrat KiTas
Nach § 10 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) können die Elternräte der Tageseinrichtungen in einer Gemeinde einen gemeinsamen Elternrat (Gemeinde-/Stadtelternrat) bilden.
Der Sulinger Stadtelternrat wurde im Herbst 2019 gebildet und versucht seitdem als Sprachrohr für die Eltern und deren Kinder, die Interessen der Krippen, Kindergärten und des Horts an die Stadtverwaltung und politischen Gremien heranzutragen.
Der Stadtelternrat setzt sich aus jeweils zwei Elternvertretern jeder Einrichtung (städtische, evangelisch-lutherische & die der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz) zusammen. Dies können, müssen aber nicht, die Elternratsvorsitzenden sein.
In der konstituierenden Sitzung werden jährlich der Vorstand und seine Beisitzer gewählt.
Beteiligung des Stadtelternrates
Der Stadtelternrat besitzt einen Sitz als beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Schulen und Jugend. Das bedeutet, dass während der Ausschusssitzungen Wortmeldungen und Anträge vom Vertreter des Stadtelternrats möglich sind.
Auch im Arbeitskreis Spielplatzkonzept gibt es eine Vertretung des Stadtelternrats, die sich bei der Gestaltung der Spielplätze mit einbringen kann.
Bei Anregungen, Fragen oder Problemen schicken Sie gerne eine E-Mail an:
stadtelternrat-sulingen@outlook.de
Der Vorstand des Stadtelternrates freut sich immer über Anregungen.






