Schiedsamt
"Schlichten ist besser als Richten" 
Es ist nicht immer notwendig, dass die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen werden. Ein gerichtliches Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg, denn es fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien.
Handelt es sich bei den Parteien um Nachbarn, müssen diese weiterhin miteinander auskommen. Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist oft der bessere und auch kostengünstigere Weg.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter richtet jede Gemeinde ein oder zwei Schiedsämter ein. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einer Schiedsperson und einem Stellvertreter wahrgenommen, die vom Rat der Gemeinde für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt werden und ehrenamtlich tätig sind.
Die Schiedspersonen werden von der Direktorin / dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Wann kann das Schiedsamt angerufen werden?
- In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft. - In "kleinen" Strafsachen.
Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen. In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.
Ablauf eines Verfahrens vor dem Schiedsamt:
Der Antragsteller, d. h. der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" wendet sich persönlich oder schriftlich an das zuständige Schiedsamt. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Gemeinde der Antragsgegner wohnt.
Die Schiedsperson bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt die Beteiligten dazu ein.
An der Schlichtungsverhandlung, die nicht öffentlich ist, haben die Beteiligten persönlich zu erscheinen.
Die Schiedsperson wird versuchen, zusammen mit den Beteiligten, eine gütliche Einigung zu finden. Dabei sind die Schiedspersonen sehr erfolgreich. In der Vergangenheit konnten weit über die Hälfte der Schlichtungsverhandlungen mit einer gütlichen Einigung abgeschlossen werden. Diese Einigung (Vergleich) wird protokolliert, von den Beteiligten und der Schiedsperson unterschrieben und erlangt Rechtsgültigkeit.
Was kostet das Schiedsverfahren?
Das Schiedsverfahren ist kostengünstig. Es wird ein Vorschuss in Höhe von 75 Euro fällig, der nach Abschluss Verhandlung abgerechnet wird.
Vergleichen Sie diese Kosten mit denen eines Rechtsstreites vor Gericht, so stellen Sie fest, dass der Gang zum Schiedsamt auch finanziell lohnend ist.
Ansprechpartner/in
| stellv. Schiedsfrau stellv. Schiedsfrau Tanja Schmitting | |
| Amt / Bereich Schiedsamt E-Mail: schiedsamtsulingen@gmx.de | |





