Krippengebühren
Liebe Eltern,
hier erhalten Sie Informationen zu den Elternbeiträgen (Stand: 01.08.2018) für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der von Ihnen gewählten Betreuungszeit.
Der Monatsstundensatz beträgt 2,10 EUR.
Die folgenden Gebühren gelten monatlich:
(es handelt sich hier um Beispiele)
| Tages- / Wochenstunden | Gebühr | |
| 4,0 Stunden / 20 | Stunden | 182,- EUR |
| 4,5 Stunden / 22,5 | Stunden | 205,- EUR |
| 5,0 Stunden / 25 | Stunden | 228,- EUR |
| 5,5 Stunden / 27,5 | Stunden | 250,- EUR |
| 6,0 Stunden / 30 | Stunden | 273,- EUR |
| 6,5 Stunden / 32,5 | Stunden | 296,- EUR |
| 7,0 Stunden / 35 | Stunden | 319,- EUR |
| 7,5 Stunden / 37,5 | Stunden | 341,- EUR |
| 8,0 Stunden / 40 | Stunden | 364,- EUR |
| 8,5 Stunden / 42,5 | Stunden | 387,- EUR |
| 9,0 Stunden / 45 | Stunden | 410,- EUR |
| 9,5 Stunden / 47,5 | Stunden | 432,- EUR |
| 10,0 Stunden / 50 | Stunden | 455,- EUR |
Sollten Sie Fragen zur Höhe der Gebühren für die von Ihnen individuell gewählten Betreuungszeit haben, wenden Sie sich bitte an den/die unten genannte/n Ansprechpartner/in.
Geschwisterermäßigung:
Wenn mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig kostenbeitragspflichtige Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen und für sie jeweils auch eine Beitragspflicht besteht, wird der Kostenbeitrag wie folgt ermäßigt:
- bei 2 Kindern = Ermäßigung des Beitrages um 25% je Kind;
- ab 3 Kindern = Ermäßigung des Beitrages um 50 % je Kind.
Kinder, die sich im beitragsfreien Kindergartenjahr befinden, werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Kostenübernahme:
Die Gebühren für den Besuch Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte werden ganz oder teilweise übernommen, wenn Ihnen diese Belastung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 4 SGB VIII). Dies ist jedoch nur auf Antrag möglich. Sie müssen daher die Kostenübernahme bei der Stadt Sulingen beantragen.
Ermittelt wird der durch die Jugendhilfe zu übernehmende Beitrag anhand der Gegenüberstellung Ihres Einkommens und Ihrer persönlichen Einkommensgrenze.
Einkommensgrenze:
Die Einkommensgrenze setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag für den Haushaltsvorstand und einem Familienzuschlag für jedes weitere Familienmitglied. Hinzugerechnet werden die Kosten der Unterkunft, d.h. die angemessene Grundmiete sowie die Betriebskosten (ohne Strom- und Heizkosten).
Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Ansprechpartner sind die Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen oder im Rathaus:
Ansprechpartner/in
| Frau Ina Katharina Schröder | |
| Amt / Bereich Fachbereich I - Allgemeines und Soziales Rathaus Sulingen, Zimmer 4a // EG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-106 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: ina.schroeder@sulingen.de | |
| Frau Katharina Lampe | |
| Amt / Bereich Fachbereich I - Allgemeines und Soziales Rathaus Sulingen, Zimmer 4a // EG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-107 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: katharina.lampe@sulingen.de | |





