Kostenlos parken mit Parkscheibe

Die Sulinger Innenstadt hält zahlreiche Geschäfte und Gastronomieangebote sowie rund 1.300 kostenlose Parkplätze für Sie bereit. Um sicher zu gehen, dass diese Parkplätze auch wirklich für Geschäfts- und Gastronomiekunden zur Verfügung stehen und nicht von Dauerparkern belegt werden, ist die Parkdauer auf den meisten Parkplätzen beschränkt und es ist eine Parkscheibe zu nutzen. Eine Übersicht über die Parkplätze finden Sie hier:
Damit das Parken für Sie auch wirklich kostenlos ist, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Wann muss die Parkscheibe benutzt werden?
Ein Schild zeigt an, wie lange das Auto auf dem Parkplatz innerhalb der Zone stehen bleiben darf. Auf den zeitlich begrenzten Parkplätzen darf zwei Stunden geparkt werden, danach muss das Fahrzeug entfernt oder umgeparkt werden. In Bereichen der Straßen innerhalb der Zone darf bis zu einer Stunde mit Parkscheibe geparkt werden.
Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?
Die meisten Fehler bei der Verwendung von Parkscheiben passieren beim Einstellen auf die Uhrzeit. Grundsätzlich wird die Parkscheibe im Halb-Stunden-Takt gedreht, der weiße Pfeil muss also immer auf die halbe Stunde nach dem Zeitpunkt zeigen, an dem der Autofahrer auf dem Parkplatz angekommen ist. Wer also um 12.07 Uhr ankommt, stellt die Parkscheibe auf 12.30 Uhr. Wer um 16.33 Uhr einparkt, kann die Parkscheibe auf 17.00 Uhr stellen. Um 9.57 Uhr müsste die Parkscheibe demnach auf 10.00 Uhr gedreht werden. Ist die Parkscheibe nachweisbar falsch eingestellt, so wird ein Verwarnungsgeld erhoben.
Darf ich meine Parkscheibe weiterdrehen?
Das “Weiterdrehen“ der Parkscheibe ist nicht erlaubt. Ist die Parkdauer auf einem Parkplatz oder in einer Zone auf z.B. eine Stunde begrenzt, muss das Auto nach Ablauf dieser Zeit vom Einstellplatz entfernt werden. Der Autofahrer muss sich dann einen neuen Parkplatz suchen. Wer die Parkscheibe einfach eine Stunde weiterdreht, muss mit einer Verwarnung rechnen.
Gibt es Vorschriften für das Aussehen einer Parkscheibe?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt genau vor, wie eine Parkscheibe auszusehen hat. Die Höhe ist auf 150 Millimeter festgelegt, 110 Millimeter muss die Scheibe breit sein. Auch die Farbe darf nicht irgendeine sein: es muss genau das Blau sein, das auch für die regulären Verkehrszeichen gilt. Eine pinke Parkscheibe zum Beispiel kann als Falschparken ausgelegt werden. Zettel mit den aufgeschriebenen Ankunftszeiten hinter die Scheibe zu legen, ersetzt ebenfalls die Parkscheibe nicht.
Mit welchen Verwarnungsgeldern muss ich rechnen?
(Die häufigsten Verstöße)
- Überschreitung der Höchstparkdauer:
Wer seine Parkscheibe benutzt und die zulässige Höchstparkdauer überschreitet, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Länge des Überschreitens der Höchstparkdauer. Nach Ablauf der zulässigen Parkdauer werden mindestens 20 Euro berechnet.
- Falsches Einstellen / Vergessen der Parkscheibe
Bei nicht korrektem Einstellen, Vergessen einer Parkscheibe oder beim Auslegen von zwei Parkscheiben werden 20 Euro fällig.
- Falsches Parken
Beim Parken abweichend von der Parkflächenmarkierung und beim Parken vor einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt 10 Euro fällig.
Wenn Sie verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite oder im eingeschränkten Halteverbot parken, werden 15 Euro fällig.
Wer auf dem Gehweg parkt, wird mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen müssen.
Das unberechtigte Parken auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte mit Zusatzzeichen für Rollstuhlfahrersinnbild oder das Parken vor einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt wird mit 55 Euro Verwarnungsgeld geahndet.
Wann wird ein Verwarnungsgeld zum Bußgeld?
Eine Verwarnung wird zum Bußgeld, wenn der Betroffene die Verwarnung nicht akzeptiert oder die Zahlung innerhalb der Wochenfrist versäumt. In diesem Fall wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, um über die Ordnungswidrigkeit zu entscheiden. Im Gegensatz zur Verwarnung bedarf der Bußgeldbescheid immer der Schriftform und wird dem Betroffenen auf dem Postweg zugestellt. Ein Bußgeld ist generell deutlich teurer als eine Verwarnung, da dem Verwarnungsgeld noch die Gebühren und Kosten des Bußgeldverfahrens hinzugerechnet werden.






