Kommunale Wärmeplanung
Bis zum Jahr 2045 strebt Deutschland an, treibhausgasneutral zu werden, wie im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unerlässlich, die Wärmeversorgung unserer Gebäude energetisch neu zu gestalten und auf fossile Brennstoffe zu verzichten. Bei der Umstellung der Wärmeversorgung spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle.
Aus einer solchen Wärmeplanung gehen beispielsweise Handlungsstrategien hervor, wie eine Kommune die treibhausgasneutrale Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude darstellen kann. In Niedersachsen ist die kommunale Wärmeplanung bereits im Klimaschutzgesetz verankert (§ 20 NKlimaG) und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Demnach ist die Stadt Sulingen verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmeplan zu erstellen. Dieser ist zur Zeit in der Erarbeitung.
Ansprechpartner/in
| Herr Malte Sander | |
| Rathaus Sulingen, Zimmer 32 // 1. OG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-320 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: malte.sander@sulingen.de | |





