Digitaler Gewerbesteuerbescheid
Die Stadt Sulingen kann die Gewerbesteuerbescheide digital über Elster-Online den Gewerbetreibenden und Steuerberatern bekanntgeben. Es entfällt das Ausdrucken und das Versenden per Post.
Die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung des Steuerveranlagungsverfahrens im Rahmen der Digitalstrategie. Die Steuerverwaltung arbeitet dabei eng mit anderen Behörden und Dienstleistern zusammen, um den Prozess bundesweit zu etablieren.
Vorteile und Ablauf des digitalen Gewerbesteuerbescheids
Der digitale Gewerbesteuerbescheid wird im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eingeführt und bietet viele Vorteile, sowohl für die Stadtverwaltung als auch für Unternehmen und Steuerberatungen. Mit diesem neuen Verfahren erhalten die in Sulingen tätigen Unternehmen den Gewerbesteuerbescheid künftig auf digitalem Weg. Die Digitalisierung des gesamten Prozesses zur Gewerbesteuer bedeutet für alle Beteiligten eine Vereinfachung der Verfahren und ein hohes Potenzial zur Automatisierung.
Der Bescheid wird als PDF-Dokument in das ELSTER-basierte Postfach "Mein Unternehmenskonto" zugestellt und enthält zusätzlich einen maschinenlesbaren XML-Datensatz im PDF/A3-Format. Dieser bundesweit einheitliche Standard ermöglicht die direkte Weiterverarbeitung in verschiedenen Softwarelösungen der Unternehmen. Damit sorgt er für eine erhebliche Prozessvereinfachung und trägt zu Kostenersparnissen bei.
Damit auch Sie vom digitalen Fortschritt profitieren können, ist eine Einwilligungserklärung gegenüber der Stadt Sulingen erforderlich. Diese können Sie wie folgt abgeben:
- über das ELSTER-Portal durch Ausfüllen des elektronischen Zustellwunsches bei der Erstellung der Erklärung
- über das folgende Online-Formular
oder - per ausgefülltem PDF-Formular
Diese Einwilligung gilt unbefristet. Die Erklärung kann auch rückwirkend bis 2022 für bereits erklärte Jahre abgegeben werden.
Hinweis:
Bitte informieren Sie sich bitte beim Ihrem Softwareanbieter in Bezug auf erforderliche Einstellungen für den Datenaustausch mit ELSTER.
Ansprechpartner/in
- Herr Andreas Fischer
Amt / Bereich
Fachbereich II - Finanzen
Rathaus Sulingen, Zimmer 8 // EG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-203
Telefax: 04271 88-199
E-Mail: andreas.fischer@sulingen.de - Frau Ronja Schaffer
Amt / Bereich
Fachbereich II - Finanzen
Rathaus Sulingen, Zimmer 8 // EG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-204
Telefax: 04271 88-199
E-Mail: ronja.schaffer@sulingen.de






