Bauvoranfrage
Bauvoranfrage
Ob ein Grundstück überhaupt oder nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig aus einem Bebauungsplan oder aus der örtlichen Situation heraus erkennbar.
Eine sichere Möglichkeit, die Zweifel (auch bereits vor dem Grundstückskauf) auszuräumen, bietet der Antrag auf Bauvorbescheid (Bauvoranfrage).
Durch eine Bauvoranfrage können baurechtliche Fragen geklärt werden.
Ein Bauvorbescheid hat 3 Jahre Gültigkeit. Im Unterschied zu der unverbindlichen mündlichen Auskunft ist der Bauvorbescheid rechtsverbindlich und die Bauaufsichtsbehörde ist an die darin getroffene Aussage innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsfrist gebunden.
Was muss ich mitbringen?
Einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides (Bauvoranfrage) können Sie hier einsehen und sich ausdrucken lassen.
Die Bauvoranfrage kann aber auch formlos eingereicht werden. Sie sollte einen Lageplan und eine Beschreibung des Bauvorhabens enthalten.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides ist in mindestens zweifacher Ausfertigung bei der Gemeinde bzw. Stadt einzureichen, in der das Vorhaben beabsichtigt ist. Die Gemeinde bzw. Stadt leitet den Antrag mit einer Stellungnahme an den Landkreis Diepholz zur Prüfung und Entscheidung weiter.
Ansprechpartner/in
| Herr Malte Sander | |
| Rathaus Sulingen, Zimmer 32 // 1. OG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-320 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: malte.sander@sulingen.de | |
Dokumente
| Bauvoranfrage § 73 NBauO (106 kB) |





