Baugenehmigung Allgemein
Wer bauen möchte, braucht im Regelfall hierzu eine Genehmigung. Dies ist im § 59 Abs. 1 Nieders. Bauordnung so vorgeschrieben. Von dieser Regelung ausgenommen sind jedoch eine ganze Reihe Baulichkeiten, sie nennt man verfahrensfreie Baumaßnahmen. Daneben gibt es Bauten, die lediglich angezeigt werden müssen. Dies ist in der Nieders. Bauordnung und im dazugehörenden Anhang geregelt.
Bauvorhaben, die genehmigungspflichtig sind, müssen schriftlich beantragt werden. Jeder Bauherr hat einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung, natürlich nur, wenn das geplante Bauwerk mit allen öffentlichen Bauvorschriften überein stimmt. Manchmal ist es erforderlich, dass auch andere Behörden und Stellen vom Bauamt beteiligt werden. Diese Stellungnahmen fließen dann mit in die Genehmigung ein.
Den Bauantrag erstellt Ihnen ein entsprechend qualifizierter Entwurfsverfasser bzw. eine Entwurfsverfasserin. Sie reichen ihn in dreifacher Ausfertigung über ihre Gemeindeverwaltung beim Landkreis ein.
Aber nicht jedes Traumgrundstück ist zugleich ein Baugrundstück. Im Gegenteil: gerade die oftmals gerühmten Flächen „in Alleinlage mit unverbaubarem Blick“ erweisen sich oft als wertloses Brachland. Informieren Sie sich daher vorher im Fachbereich Bauen, Ordnung und Verkehr bei der Stadt Sulingen oder aber beim Landkreis, damit Ihr Bauwunsch kein Wunsch bleibt. Dort hilft man Ihnen weiter, z. B. ob es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan gibt oder ob es sich um Bauland im Innenbereich handelt. Aber auch Vorhaben im Außenbereich „auf der Grünen Wiese“ können in bestimmten Fällen realisiert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Stadt Sulingen Fachbereich Bauen, Ordnung & Verkehr oder an den Fachdienst Bauordnung und Städtebau beim Landkreis Diepholz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort helfen Ihnen gerne weiter!
Ansprechpartner/in
| Herr Malte Sander | |
| Rathaus Sulingen, Zimmer 32 // 1. OG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-320 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: malte.sander@sulingen.de | |





