Bauantrag
Wer bauen möchte, braucht hierzu im Regelfall eine Baugenehmigung (§ 70 Abs. 1 Nieders. Bauordnung). Ausgenommen von dieser Vorschrift sind lediglich:
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
- und Bauten, die lediglich angezeigt werden müssen.
Grundsätzlich ist der Landkreis Diepholz die Bauaufsichtsbehörde. Für Wohngebäude und deren Nebenanlagen in Bebauungsplangebieten (WA, WR, WS) der Stadt Sulingen ist die "Kleine Bauaufsicht" in der Stadt Sulingen zuständig. Die Bauaufsichtsbehörde hat darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen.
Seit dem 01.01.2024 ist es gesetzlich verpflichtend, Bauanträge in elektronischer Form einzureichen (§ 3a Nieders. Bauordnung).
Die Stadt Sulingen stellt Ihnen durch die Beteiligung an der sogenannten „EfA-Plattform“ eine nutzerfreundliche Online-Dienstleistung zur Verfügung, die eine vollständig digitale Abwicklung Ihrer Anträge ermöglicht. Durch den digitalen Bauantrag kann das Verfahren zudem beschleunigt werden.
Um die Vorteile des digitalen Verfahrens in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse. Zu Beginn des Verfahrens ist zudem eine Authentifizierung über das Nutzerkonto des Bundes (BundID) erforderlich. Nach dem Eingang Ihres Bauantrags erhalten Sie Zugang zu einem geschützten Projektraum. Ihre miteingereichten Bauvorlagen befinden sich dann bereits dort. Diese Unterlagen bedürfen keiner Unterschrift der erklärenden Person.
Sollten Sie Fragen zum Ablauf des Verfahrens haben, beraten wir Sie gerne.
Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn sie dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Für den Bauantrag benötigen sie eine ganze Reihe von Unterlagen. Im Regelfall sind dies:
- der Bauantrag
- ein Übersichtsplan im Maßstab 1:5000
- ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
- Bauzeichnungen
- die Baubeschreibung
- Berechnungen
- bautechnische Nachweise Betriebsbeschreibungen (z. B. bei landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bauvorhaben)
Unter folgendem Link gelangen Sie zum Antragsassistenten:
https://ni.digitalebaugenehmigung.de/sulingen/
Für die Erstellung des Bauantrags benötigt man einen entsprechend qualifizierten Entwurfsverfasser bzw. -verfasserin.
Es wird geprüft, ob das Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht übereinstimmt. Ist dies der Fall, so hat man einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung.
In einigen Fällen ist es erforderlich, dass auch andere Behörden und Stellen, deren Belange betroffen sein könnten, vom Bauamt beteiligt werden. Diese Stellungnahmen fließen dann mit in die Baugenehmigung ein.
Dokumente
| § 63 BauGB Bauantrag (187 kB) |
Ansprechpartner/in
| Herr Malte Sander | |
| Rathaus Sulingen, Zimmer 32 // 1. OG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-320 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: malte.sander@sulingen.de | |






