Auch in diesem Jahr möchte der Landkreis Diepholz engagierte Bürgerinnen und Bürger für ihr vorbildliches Handeln auszeichnen. Bis zum 28. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, Vorschläge für den Zivilcourage-Preis einzureichen.
Mit dem Preis würdigt der Kreistag des Landkreises Diepholz Personen, die im Jahr 2024 durch ihr beherztes und besonnenes Handeln hervorgetreten sind. Dazu gehören etwa der Einsatz gegen Kriminalität, die Hilfeleistung bei Unfällen oder das Einschreiten in Gefahrensituationen. Entscheidend für die Auszeichnung ist ein besonders couragiertes Verhalten, das über das normale Maß hinausgeht und als Vorbild dient.
Vorschläge können telefonisch unter 05441 976-1080 oder per E-Mail an buergermut@diepholz.de eingereicht werden. Neben einer kurzen Beschreibung der Handlung, die zur Nominierung führt, sollten auch Kontaktdaten der vorgeschlagenen Person enthalten sein.
Mit der Auszeichnung möchte der Landkreis Diepholz nicht nur den Einsatz einzelner Personen würdigen, sondern auch ein Zeichen setzen, wie wichtig Zivilcourage für das gesellschaftliche Miteinander ist. Weitere Informationen zur Verleihung des Zivilcourage-Preises finden Interessierte auf der Website des Landkreises unter www.diepholz.de.





