Ziel des Kinderfreizeitbonus ist es u. a., Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.
Daher sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.
Der Kinderfreizeitbonus wird von der Familienkasse ausgezahlt. Sie zahlt den Bonus an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch aus.
WICHTIG: Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, sowie SGB XII-Empfänger und Asylbewerber, die Leistungen analog SGB XII erhalten, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Der Antrag steht hier zum Download bereit.
Asylbewerber, die Asylleistungen (keine analogen Leistungen) beziehen, erhalten den Bonus automatisch von der Stadtverwaltung ausgezahlt.






