Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Bund und Länder haben daraufhin eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht.
Bundesweit gelten nun seit 2022 verschiedene Grundsteuergesetze (für Niedersachsen das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG)), die ab 2025 für die (Neu-)Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden.
Die Grundsteuerreform hat die (Neu-)Bewertung aller Grundstücke notwendig gemacht. Das bedeutet, dass jede/r Eigentümer*in unterschiedlich betroffen ist. Einige müssen mehr zahlen, andere weniger.
Berechnung der Grundsteuer
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Jahresbetrag der Grundsteuer
Der Hebesatz ist für alle Grundstückseigentümer*innen innerhalb der Stadt Sulingen gleich und liegt aktuell unverändert bei 410 %.
Grundsteuermessbetrag
Der Grundsteuermessbetrag wird durch das Finanzamt berechnet. Die Grundlage sind die Angaben aus Ihrer Grundsteuererklärung.
Prüfung Ihres Abgabenbescheides
Stimmt der Messbetrag des Abgabenbescheides (Stadt Sulingen) mit dem Messbetrag des Grundsteuermessbescheides (Finanzamt Sulingen) überein, ist der Grundsteuerbescheid in der Regel korrekt. Bei Abweichungen kontaktieren Sie die Steuerabteilung der Stadt Sulingen (E-Mail: steueramt@sulingen.de).
Bei Fragen zur Höhe des Messbetrages wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Sulingen. Aufgrund des hohen Aufkommens von Anfragen empfiehlt das Finanzamt eine schriftliche Kontaktaufnahme oder eine Anfrage per E-Mail (poststelle@fa-su.niedersachsen.de). Einen Antrag zur Korrektur der Angaben für den Messbescheid finden Sie unten.
SEPA-Lastschriftmandate
Wenn Sie eine Abbuchung der Grundsteuer wünschen füllen Sie den dem Bescheid beiliegenden Vordruck aus und reichen diesen schriftlich ein. Wenn Ihrem Bescheid kein Vordruck beiliegt, besteht bereits ein Mandat. Für Änderungen bitte den Vordruck SEPA-Lastschrift-Mandat hier herunterladen. Der Vordruck kann leider nicht per E-Mail oder Fax entgegengenommen werden, die Schriftform ist erforderlich.
Durch die Reform kann es vorkommen, dass beispielsweise ein landwirtschaftlicher Betrieb in zwei Grundsteuerfälle aufgeteilt wird. Auch wenn bisher ein Abbuchungsverfahren vorgegeben war, darf für den neuen Fall nicht automatisch das Abbuchungsverfahren übernommen werden. Auch in diesem Fall bitte einen Vordruck ausfüllen und schriftlich einreichen.
Verkauf Ihrer Immobilie
Sollten Sie Ihr Grundstück im vergangenen Jahr verkauft haben, wird es rückwirkend zum 01.01.2025 auf den Käufer umgeschrieben. Wichtig ist das Datum der Umschreibung durch die Grundbuchstelle des Amtsgerichts Sulingen. Die Umschreibung erfolgt durch das Finanzamt Sulingen und wird der Stadt Sulingen durch einen entsprechenden Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Erst danach kann der Abgabenbescheid (Stadt Sulingen) geändert werden. Sollte es in diesem Jahr noch zu einer Zahlung kommen, wird Ihnen dieses Geld nach der Verarbeitung des Grundsteuermessbescheides zurückerstattet.
Über folgenden Link bleiben Sie im auf dem aktuellen Informationsstand: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer
Hier werden regelmäßig neue Informationen eingestellt und die FAQs angepasst bzw. erweitert.







