v.l.: Bürgermeister Patrick Bade, stv. Stadtbrandmeister Heiko Stamme, stv. Stadtbrandmeister Sebastian Kuhn, Stadtbrandmeister Volker Fischer, Ratsvorsitzender Michael Harimech© Harald Bartels, Sulinger KreiszeitungVolker Fischer wurde unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Sulingen für die Zeit vom 07.05.2026 – 06.05.2032 ernannt.
Für den gleichen Zeitraum wurden Sebastian Kuhn und Heiko Stamme unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zu gleichberechtigten stellvertretenden Stadtbrandmeistern der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Sulingen ernannt.
Hintergrund:
Die 6-jährige Amtszeit von Stadtbrandmeister Jens Warner, 1. Stellv. Stadtbrandmeister Christian Brünjes und 2. Stellv. Stadtbrandmeister Heiko Stamme endet am 06.05.2026. Jens Warner und Christian Brünjes stehen für eine weitere Wahlperiode nicht zur Verfügung.
Das Vorschlagsverfahren für Führungskräfte in der Freiwilligen Feuerwehr richtet sich nach § 20des Nds. Brandschutzgesetzes.
Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG werden der Stadtbrandmeister und seine Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Feuerwehr.
In Gemeinden mit Ortsfeuerwehren ist für das Amt des Gemeindebrandmeisters vorgeschlagen, wer gemäß § 20 Abs. 5 des Nds. Brandschutzgesetzes die Mehrheit der Stimmen der Ortsbrandmeister sowie der stellvertretenden Ortsbrandmeister erhält.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Stadtkommandos der Freiwilligen Feuerwehr Sulingen haben in der außerordentlichen Stadtkommandositzung am 04.03.2026 über die Vorschläge für die Ernennung eines Stadtbrandmeister sowie zweier stellvertretenden Stadtbrandmeister abgestimmt und dem Rat der Stadt Sulingen zur Ernennung für die Zeit vom 07.05.2026 bis zum 06.05.2032 vorgeschlagen.





