Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Geschäftsstelle Sulingen
-Flurbereinigungsbehörde-
Galtener Str. 16
27232 Sulingen
Sulingen, den 14.10.2025
Unternehmensflurbereinigung Barenburg
Landkreis Diepholz, Verfahrensnummer: 2368
Schlussfeststellung
Die Unternehmensflurbereinigung Barenburg wird hiermit nach § 149 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), abgeschlossen:
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist durch die Ausführungsanordnung vom 01.07.2022 bewirkt und den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die in der Unternehmensflurbereinigung Barenburg hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft der Unternehmensflurbereinigung Barenburg sind abgeschlossen. Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft wird die Unternehmensflurbereinigung Barenburg beendet. Damit erlischt die Teilnehmergemeinschaft.
Die Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher wurden an die dafür zuständigen Behörden abgegeben. Das Liegenschaftskataster wurde berichtigt.
Gegenseitige Verpflichtungen, Ansprüche und sonstige Angelegenheiten zwischen den Teilnehmern, der Teilnehmergemeinschaft sowie dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser - Geschäftsstelle Sulingen - als Flurbereinigungsbehörde bestehen nicht mehr.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim oder beim
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen, Galtener Str. 16, 27232 Sulingen, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Hinweis:
Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter: http://www.arl-lw.niedersachsen.de eingestellt. Bitte folgen Sie dann in der Menüleiste „Aktuelles“ dem Pfad „Bekanntmachungen“.
Im Auftrage
i. O. g.
Brecht
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt für den Landkreis Diepholz sowie in der Sulinger Kreiszeitung am 03.11.2025.






