Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat bei der Stadt Sulingen eine überörtliche Kommunalprüfung (gemäß der §§ 1 bis 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung, NKPG) „Wirkungskontrolle – Vereinbarungen zwischen kreisangehörigen Gemeinden und freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder“ durchgeführt.
Nach der Bekanntgabe an den Rat der Stadt Sulingen am 15.05.2025 ist die Prüfungsmitteilung gemäß § 5 Abs. 2 NKPG an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.
Die Prüfungsmitteilung liegt vom 10.06.2025 bis zum 18.06.2025 zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Sulingen, Galtener Str. 12, 27232 Sulingen, Zimmer 4, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Sulingen, 21.05.2025
Stadt Sulingen
Der Bürgermeister
Bade
(veröffentlicht in der Sulinger Kreiszeitung und im Amtsblatt des Landkreises Diepholz am 2.6.2025)





