Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Sulingen
Hiermit wird der aufkommensneutrale und der festgesetzte Hebesatz der Grundsteuer B sowie die Abweichung für das Jahr 2025 veröffentlicht:
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Aufkommensneutraler Hebesatz |
Festgesetzter Hebesatz |
Abweichung (%-Punkte) |
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358 v. H. |
410 v. H. |
52 |
Begründung:
Die Haushaltssituation/Finanzsituation der Stadt Sulingen lässt die Festsetzung des aufkommensneutralen Hebesatzes nicht zu. Es sind laufend neue kostenträchtige Pflichtaufgaben zu übernehmen, wie z. B. die Einführung des Ganztagsangebotes in den Grundschulen inklusive Mittagsverpflegung und notwendigen Baumaßnahmen.
Sulingen, den 19.12.2024
Der Bürgermeister
gez. Bade
Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Diepholz am 23.12.2024.






