Soweit sich nichts geändert hat, erhalten Sie also keinen neuen Bescheid.
Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Sulingen.
Die Bekanntmachung erfolgt am 2.1.26 im Amtsblatt für den Landkreis Diepholz.
Bekanntmachung:
Steuer- und Abgabenfestsetzung für das Kalenderjahr 2026
Die nachstehenden Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2026 werden in der Stadt Sulingen durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ist für die Grundsteuer nach § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung sowie für Abgaben nach § 14 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121) in der zurzeit geltenden Fassung zugelassen.
Grundsteuer A und B
Der jährliche Gesamtbetrag wird in den bisher festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig. Für Steuerpflichtige, die von
der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01. Juli 2026 fällig.
Straßenreinigungsgebühren
Der jährliche Gesamtbetrag wird in den bisher festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Straßenreinigungsgebühr 2026 in einem Betrag am 01. Juli 2026 fällig.
Hundesteuer
Der jährliche Gesamtbetrag wird in einer Summe zum 01.07.2026 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der halbjährlichen Zahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Hundesteuer 2026 jeweils zum 15.02.2026 und 15.08.2026 fällig.
Rechtsfolge
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Festsetzung treten für die Steuer- und Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer- bzw. Abgabenbescheid zugegangen wäre. Sollten sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Steuerfestsetzung ändern oder geändert haben, so
werden im Einzelfall Bescheide erteilt. Sofern der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird der jeweilige Betrag zur
Fälligkeit von dem angegebenen Konto abgebucht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Festsetzung der Abgaben kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhoben werden.
Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Sulingen.
Sulingen, 18. Dezember 2025
Stadt Sulingen
Der Bürgermeister
gez. Bade





