Soweit sich nichts geändert hat, erhalten Sie also keinen neuen Bescheid zur Festsetzung der Straßenreinigungsgebühr sowie der Hundesteuer. Die gesamte Bekanntmachung entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Dokument.
Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohner*innen der Stadt Sulingen.
Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für den Landkreis Diepholz am 2.1.2025.






