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2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Sulingen für den Friedhof Baumbestattungswald „Wald der Ruhe“

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010 Nr. 31, S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3, S. 1), hat der Rat der Stadt Sulingen in seiner Sitzung am 27.03.2025 folgende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Sulingen für den Friedhof Baumbestattungswald „Wald der Ruhe“ beschlossen:

Amtliche Bekanntmachung vom 16.04.2025
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