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Wohnungsbauförderung für selbstgenutztes Wohneigentum

Allgemeine Informationen

Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert werden

  • der Neubau,
  • der Erwerb,
  • die Modernisierung
  • die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum

für

  • Haushalte mit mindestens einem Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

oder

  • Haushalte zu denen mindestens ein Mensch mit Behinderungen (Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie hilfe- und pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher) gehört.

Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Landkreis Diepholz
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-0
Telefax: 05441 976-1726
E-Mail: info@diepholz.de
Internet: www.diepholz.de


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Stadt Sulingen
Herr Andreas NordlohStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich III - Bauen, Planung und Ordnung (Leitung)
Rathaus Sulingen, Zimmer 31 // 1. OG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-301
Telefax: 04271 88-199
E-Mail:
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