Sie sind hier:

Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Allgemeine Informationen

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.

Verfahrensablauf

Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

An wen muss ich mich wenden?

Im Landkreis Diepholz ist die WoGG-Sachbearbeitung den Städten und Gemeinden übertragen worden.

Entsprechende Anträge sind demzufolge bei den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden zu stellen.

Zuständige Stelle

Die örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Voraussetzungen
  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Saskia GrafeStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I - Allgemeines und Soziales
Rathaus Sulingen, Zimmer 1 // EG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-109
Telefax: 04271 88-199
E-Mail:
Heidi FörsterStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I - Allgemeines und Soziales
Rathaus Sulingen, Zimmer 1 // EG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-105
Telefax: 04271 88-199
E-Mail:
zurück

 
 
Leichte Sprache
Gebärdensprache
Google Translate

Mit Google-Translate kann diese Internetseite in fremde Sprachen übersetzt werden. Damit verlassen Sie jedoch das Angebot von sulingen.de und rufen Inhalte auf Servern von Google ab, sobald Sie den Button JA anklicken. Die Stadt Sulingen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Dies kann etwa Ihre Gewohnheiten, persönlichen Beziehungen, Vorlieben und weitere Aspekte betreffen. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht bereit sind, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.

The Google-Translate service will translate this webpage into other languages. With this you leave the offer of sulingen.de and retrieve contents on servers of Google, after clicking the button YES. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and/or passed to third parties. This may concern your habits, personal relationships, preferences and other aspects. Please only switch to Google if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.