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Sterbeurkunde Ausstellung

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Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.  Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Verfahrensablauf
  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Identitätsnachweis (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?
  • 20,00 EUR
    Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • 10,00 EUR
    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Anforderung von Urkunden empfehlen wir Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt in Sulingen per Mail oder Telefon.

Um unnötige Kosten und Zeit zu sparen, nutzen Sie bitte keine Fremdanbieter, die Ihre Urkundenanforderung lediglich an uns weiterleiten und dafür Gebühren erheben.


zuklappenAnsprechpartner/in
StandesamtStandort anzeigen
Alte Bürgermeisterei
Lange Straße 65
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-130
Telefax: 04271 88-139

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
hinter dem Gebäude

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