In besonderen Fällen (z.B. Umzugstag) können Sie eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen, die Ihnen das vorübergehende Parken in einer Halteverbotszone erlaubt.
Sie sind hier:
Sonderparkgenehmigung
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
| Stadt Sulingen | |
| Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-0 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: stadt@sulingen.deHomepage: https://www.sulingen.de | Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr / Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung |





