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Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige

Allgemeine Informationen

Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn beide das Sorgerecht haben und die Eltern zusammenleben. Lediglich ein Elternteil kann den Antrag stellen, wenn das Einverständnis des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird.

Ab dem 6. Lebensjahr müssen Fingerabdrücke für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige genommen werden.

Bitte beachten Sie:

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes .

Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Für die Einreise in einige Länder ist ein vorläufiger Reisepass nicht ausreichend.

Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen. Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich im Reisebüro, bei der zuständigen Botschaft oder unter www.auswaertiges-amt.de.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis.

Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes auf dem Reisepass enthalten sein.

Der Reisepass kann auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen
  • Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild
  • Falls vorhanden: Ungültiges Identitätsdokument (z. B. Kinderreisepass)
  • anderenfalls eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?
  • :37,50 EUR
    Reisepass für antragstellende Personen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • :70,00 EUR
    Reisepass für antragstellende Personen über 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :6 Jahre

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer
  • :4 Wochen
    Die Bearbeitungszeit kann variieren.
Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
 


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Telefax: 04271 88-199
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