Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Turnhallenbelegungen: Herr Rathkamp (s.u.)
Alte Bürgermeisterei / Bürgerhaus: Frau Kammacher (s.u.)
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
Ansprechpartner/in für die Kommune Stadt Sulingen
| Frau Sabine Kammacher | |
| Amt / Bereich Fachbereich I - Allgemeines und Soziales Rathaus Sulingen, Zimmer 12 // EG Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-113 Telefax: 04271 88-199 E-Mail: sabine.kammacher@sulingen.de | |





