Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es ist nicht immer notwendig, dass die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen werden. Ein gerichtliches Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg, denn es fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien.
Handelt es sich bei den Parteien um Nachbarn, müssen diese weiterhin miteinander auskommen. Eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung, wie sie das Schiedsamt anbietet, ist oft der bessere und auch kostengünstigere Weg.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter richtet jede Gemeinde ein oder zwei Schiedsämter ein. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einer Schiedsperson und einem Stellvertreter wahrgenommen, die vom Rat der Gemeinde für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt werden und ehrenamtlich tätig sind.
Die Schiedspersonen werden von der Direktorin / dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Die Schiedspersonen in Sulingen finden Sie HIER.