Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
Sie sind hier:
Meldebestätigung Ausstellung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Ansprechpartner/in
| Bürgerservice | |
| Rathaus Sulingen Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-120 Telefax: 04271 88-199 | |





