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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung

Allgemeine Informationen

Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Verfahrensablauf

Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben:

  • bei der Gemeinde (Bürger-Amt, Bürger-Service oder Einwohner-Melde-Amt)
  • beim Konsulat

Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist:

  • bei der Gemeinde (Bürger-Amt, Bürger-Service oder Einwohner-Melde-Amt)
  • beim Konsulat

Das ausgefüllte Formular muss im Original zurück an den Renten Service der Deutschen Post AG geschickt werden.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung
  • :4,80 EUR
    zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)

Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


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