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Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung

Allgemeine Informationen

Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.

  • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen,
  • Art der Planung und Ausführung,
  • Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde,
  • Berichterstattung,
  • abschließende Herrichtung der Grabungs- bzw. Fundstätte.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen

Landkreis Diepholz
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-0
Telefax: 05441 976-1726
E-Mail: info@diepholz.de
Internet: www.diepholz.de

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.

Vorhaben in Grabungsschutzgebieten , die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.


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