Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.
Kraftfahrzeug: Zulassung - Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts – nicht älter als 3 Monate
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Zulassungsbescheinigung Teil II oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
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Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
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Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
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entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war oder
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bei Fahrzeugen, bei denen die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der
Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
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Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf das Lastschriftmandat verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- bisherige/-s Kennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll.
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafterinnen/Gesellschafter – in der Regel Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt
ACHTUNG:
Bei Zulassungen durch Firmen im Landkreis Diepholz ist der Auszug aus dem Gewerbe- und Handelsregister vorzulegen.
Die Zulassung auf Minderjährige ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine Steuerbefreiung nach § 3a KraftStG beantragt wird oder die entsprechende Fahrerlaubnis, die zum Führen des Fahrzeuges notwendig ist, vom minderjährigen Halter nachgewiesen wird.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung II . Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
| Bürgerservice Diepholz | |
| Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-3333 Telefax: 05441 976-1786 Homepage: http://www.diepholz.de | .
|
| Postanschrift: Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz - Behindertengerechter Eingang - Aufzug bis 2. OG vorhanden - Behindertentoilette im EG | |
| Bürgerservice Syke | |
| Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3 28857 Syke Telefon: 04242 976-1111 Telefax: 04242 976-4934 Homepage: http://www.diepholz.de | .
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| KFZ Aussenstelle - Stadt Sulingen | |
| Galtener Straße 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-120 Telefax: 04271 88-129 Homepage: https://www.sulingen.de | Öffnungszeiten: Angaben zur Barrierefreiheit: Online-Terminvergabe:
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| KFZ Aussenstelle Stadt Twistringen | |
| Lindenstraße 14 27239 Twistringen Telefon: 04243 413-170 Telefax: 04243 413-179 Homepage: http://www.twistringen.de | Montag 08.00 - 16.00 Uhr
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| KFZ Aussenstelle Gemeinde Stuhr | |
| Blockener Straße 6 28816 Stuhr Telefon: 0421 5695-518,520 Telefax: 0421 5695-550 Homepage: http://www.stuhr.de | Rathaus:
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| KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Barnstorf | |
| Am Markt 4 49406 Barnstorf Telefon: 05442 8090 Telefax: 05442 80932 Homepage: http://www.barnstorf.de | Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
|
| KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen | |
| Lange Straße 11 27305 Bruchhausen-Vilsen Telefon: 04252 391-206,208,211 Telefax: 04252 391-200 Homepage: http://www.bruchhausen-vilsen.de | Montag, Mittwoch und Freitag 8.00 -12.30 Uhr
|
| KFZ Aussenstelle Samtgemeinde Kirchdorf | |
| Rathausstraße 12 27245 Kirchdorf Telefon: 04273 880 Telefax: 04273 8877 Homepage: http://www.kirchdorf.de | Montag bis Mittwoch
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Dokumente
| Vollmacht für die Zulassung (52 kB) |





