Wenn Sie Ihren Hund nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten, melden Sie ihn bei der zuständigen Stelle ab.
Hundehaltung Abmeldung
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
bei einer Bescheinigung vom Tierarzt ist das Abmeldeformular nicht erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Ansprechpartner/in
| Steueramt | |
| Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-203 Telefon: 04271 88-205 Telefon: 04271 88-206 Telefax: 04271 88-199 | Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr |
Dokumente
| Abmeldung Hund (445 kB) | |
| Hundesteuersatzung ab 01.01.2022 (233 kB) |





