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Grundsteuer

Allgemeine Informationen

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Bund und Länder haben daraufhin eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht.

Bundesweit gelten nun seit 2022 verschiedene Grundsteuergesetze (für Niedersachsen das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG)), die ab 2025 für die (Neu-)Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. 

Die Grundsteuerreform hat die (Neu-)Bewertung aller Grundstücke notwendig gemacht. Das bedeutet, dass jede/r Eigentümer*in unterschiedlich betroffen ist. Einige müssen mehr zahlen, andere weniger.

Berechnung der Grundsteuer

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Jahresbetrag der Grundsteuer

Der Hebesatz ist für alle Grundstückseigentümer*innen innerhalb der Stadt Sulingen gleich und liegt aktuell unverändert bei 410 %.

Grundsteuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag wird durch das Finanzamt berechnet. Die Grundlage sind die Angaben aus Ihrer Grundsteuererklärung.

An wen muss ich mich wenden?

jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine,
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung und -erhebung wird bei der Bewertung durch das jeweils zuständige Finanzamt gelegt. Notwendige Unterlagen für die Wertfeststellung sind bereits in dem dortigen Wertfeststellungs- und Grundsteuermessbetragsverfahren einzureichen.  
Sollten Sie ggf. einen Erlassantrag stellen wollen, erfragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde, in welcher Form und unter Beifügung welcher Unterlagen dies zu erfolgen hat.

Welche Gebühren fallen an?
  • keine,
  • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).

Zulässige Zahlungsarten erfragen Sie in Ihrer Gemeinde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Rechtsgrundlage

Grundsteuergesetz (GrStG)

Bewertungsgesetz (BewG)

Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)

Was sollte ich noch wissen?

Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

Bemerkungen

Es gelten derzeit (Stand 2025) folgende Hebesätze in Sulingen:

- Grundsteuer A: 410 %
- Grundsteuer B: 410 % 


zuklappenAnsprechpartner/in
SteueramtStandort anzeigen
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-203
Telefon: 04271 88-205
Telefon: 04271 88-206
Telefax: 04271 88-199

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
zusätzlich Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr
und Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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