Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Bund und Länder haben daraufhin eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht.
Bundesweit gelten nun seit 2022 verschiedene Grundsteuergesetze (für Niedersachsen das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG)), die ab 2025 für die (Neu-)Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden.
Die Grundsteuerreform hat die (Neu-)Bewertung aller Grundstücke notwendig gemacht. Das bedeutet, dass jede/r Eigentümer*in unterschiedlich betroffen ist. Einige müssen mehr zahlen, andere weniger.
Berechnung der Grundsteuer
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Jahresbetrag der Grundsteuer
Der Hebesatz ist für alle Grundstückseigentümer*innen innerhalb der Stadt Sulingen gleich und liegt aktuell unverändert bei 410 %.
Grundsteuermessbetrag
Der Grundsteuermessbetrag wird durch das Finanzamt berechnet. Die Grundlage sind die Angaben aus Ihrer Grundsteuererklärung.






