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Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen

Allgemeine Informationen

Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.

Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen

für Bewerber :

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten

für Begleitpersonen:

  • seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)

Informationen zum Fahreignungsregister (FAER) auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis

  • original Unterschrift auf Behördenvordruck

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

  • Erste-Hilfe- Nachweis
  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)

  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17

  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Diepholz
Bürgerservice DiepholzStandort anzeigen
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr DiepholzPrinzhornstr. 4
49356 Diepholz
Telefon: 05441 976-3333
Telefax: 05441 976-1786
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

.
Montag + Dienstag 07.30 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr - 18.30 Uhr
Freitag 07.30 Uhr - 13.00 Uhr

Annahmeschluss 30 Min. vor Ende der Sprechzeit.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Postanschrift:
Niedersachsenstraße 2,
49356 Diepholz

- Behindertengerechter Eingang
- Aufzug bis 2. OG vorhanden
- Behindertentoilette im EG
Bürgerservice SykeStandort anzeigen
Fachdienst 31 BürgerService und Straßenverkehr SykeAmtshof 3
28857 Syke
Telefon: 04242 976-1111
Telefax: 04242 976-4934
Homepage: htt­p://ww­w.­die­p­holz.de

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