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Fahrerlaubnis: Ausstellung - Ersterteilung

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Landkreis Diepholz
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz

Tel.: 05441 / 976- 0
Fax: 05441 / 976-1726

http://www.diepholz.de
info@diepholz.de

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des Personalausweises
  • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Eignungsnachweise
    • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • Sehtest
    • für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen
      • Führungszeugnis der Belegart "0"
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben


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Rathaus Sulingen
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-120
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